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Anmeldung
und AGB`s
Hier können Sie sich
die Anmeldung direkt ausdrucken
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Mit
der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB`s an
und erklärt seine verbindliche Teilnahme an dem von
Ihn ausgewählten Kurs. Bei der Anmeldung ist die Anzahlung
von € 900,00 plus die Prüfungsgebühr in Höhe von
€ 214,00 zu entrichten. Die Restsumme für den gebuchten
Kurs ist 10 Tage vor Kursbeginn auf das Konto der Jägerschule
Rottal Inn zu überweisen. Nach Zahlungseingang
der Anzahlung senden wir Ihnen die Bestätigung für die
Teilnahme des entsprechenden Lehrgangs und ein Teil
des Lehrmaterials kostenlos zu. Die Anmeldung zur Prüfung
wird ausschließlich von der Jägerschule Rottal Inn
verbindlich vorgenommen.
Das
einfache polizeiliche Führungszeugnis, welches zum Zeitpunkt
der Prüfung nicht älter als 6 Monate sein darf, senden
Sie bitte umgehend an die Jägerschule Rottal Inn. Bei
Jugendlichen unter 18 Jahren benötigen wir eine schriftlich
beglaubigte Einverständniserklärung ggfs. beider Elternteile.
Bei
plötzlicher Erkrankung eines Kursteilnehmers wird die
Anzahlung oder die kompl. Lehrgangsgebühr für einen
späteren von Ihnen bestimmten Termin, gutgeschrieben.
Sollte das ärztl. Attest von weniger als 10 Tagen vor
Kursbeginn eintreffen, müssen wir erneut eine Prüfungsgebühr
von € 214,00 erheben. Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiseumbuchungsversicherung oder einer Reiserücktrittsversicherung.
Die
Belegung der Lehrgänge erfolgt in der Reihenfolge der
Zahlungseingänge.
Wird
die Durchführung des Kurses infolge höherer Gewalt,
behördliche Maßnahmen oder sonstige von der Jagdschule Rottal
Inn nicht zu vertretende Umstände unmöglich, kann der
Teilnehmer hieran weder Schadensersatzansprüche noch
ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuelle bezahlte Gebühren
werden in diesem Fall zurückerstattet.
Der
Teilnehmer haftet für Schäden, die er an schulischem
Eigentum verursacht.
Die
Anzahl der Teilnehmer an einem Lehrgang ist begrenzt,
daher ist die Anmeldung in jedem Fall verbindlich. Bei
Rücktritt vom Vertrag von mehr als 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn
müssen wir € 500,00 Bearbeitungsgebühr einbehalten. Erfolgt
die Abmeldung innerhalb eine Monats vor Kursbeginn,
ist die ges. Anzahlung und Prüfungsgebühr verfallen.
In beiden Fällen muss die Abmeldung schriftlich erfolgen.
Eine
Übertragung des Vertrages auf einen anderen Kursteilnehmer
bis zu 2 Wochen vor Beginn des Lehrganges ist möglich.
Bei Abbruch des Lehrgangs verfällt die gesamte Kurs-
und Prüfungsgebühr. Sollten Sie auch wichtigen Gründen
des Kurs weniger als 4 Wochen vor Beginn nicht antreten
können, besteht die Möglichkeit der Umbuchung innerhalb
eines Jahres. Die Anzahlung wird bis zum Beginn des
neuen Lehrgangs gutgeschrieben. Es wird dann
lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 250,00
plus Prüfungsgebühr erhoben.
Im
Komplettpreis sind die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft
und Verpflegung sowie die Prüfungsgebühr nicht enthalten.
Sollten Sie denoch, entgegen allen unseren gemeinsamen
Vorstellungen die Jägerprüfung oder einen Prüfungsteil
nicht bestehen, gewähren wir eine kostenlose Teilnahme
eines erneuten Lehrgangs. Hierzu wird die Prüfungsgebühr
von € 214,00 erhoben. Bei einer Wiederholung der Schießprüfung
€ 350,00 incl. 1 Tag Schießausbildung.
Ihre
Zimmerreservierung, evtl. Umbuchung oder Stornierungen
nehmen Sie bitte selbst vor. Bezüglich der Zimmer- reservierung
und der sich daraus ergebenen Folgen sind Ansprüche
uns gegenüber ausgeschlossen.
Die
Jägerschule Rottal-Inn, sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen
schließen jegliche Art der Haftung für die Teilnehmer aus.
Die
Teilnehmer verpflichten sich zu einer aktiven und guten
Zusammenarbeit mit den Dozenten, als auch mit den anderen
Kursteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit, sowie eine
regelmäßige Teilnahme am Unterricht während der
Ausbildung ist Pflicht.
Wir
garantieren Ihnen eine hervorragende Ausbildung gemäß
unserem Lehrplan. Unser Team ist pädagogisch geschult und
bestrebt, Ihren Prüfungserfolg zu sichern.
Die
Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen. Sofern der Teilnehmer
diese Vorgaben nicht erfüllt, hat er im Falle einer
erfolglosen Prüfungsteilnahme keinen Anspruch auf
Garantieleistungen.
Der
Wechsel von Lehr- bzw. Ausbildungskräften und dem Ausbildungsort
ist keine wesentliche Änderung und berechtigt daher
nicht zum Rücktritt vom Lehrgang. Wesentliche Änderungen,
die seitens der Behörde verlangt werden, können während
und vor der Maßnahme durchgeführt werden und berechtigen
nicht zum Rücktritt.
Die
an den Unterrichtsorten geltenden Hausordnung sowie
Anweisungen seitens der Schulleitung und den Ausbildern
sind zu befolgen. Bild- und Tonaufnahmen während
des Unterrichts sind nicht gestattet. Im Falle einer
Zuwiderhandlung kann die Jägerschule den Teilnehmer
vom weiteren Unterricht ausschließen. Daraus ergibt
sich ein Handyverbot während des Unterrichts. Die
Jägerschule Rottal-Inn behält sich vor evtl. Schadensersatzansprüche
geltend zu machen.
Nebenabreden
bedürfen der Schriftform. Solle eine der vorstehenden
Vertragsgrundlagen unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen
oder Bestimmungen nicht berührt. Bei eigenmächtigen
Veränderungen des Vertragstextes seitens des Lehrgangsteilnehmer
verliert der Vertrag seine Gültigkeit. Vorstehende
Vertragsgrundlagen wurden vom Teilnehmer zur Kenntnis
genommen und anerkannt.
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