Da wir nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern pro Kurs annehmen, wäre eine zeitige Anmeldung von Vorteil 

 

 

 

Anmeldung und AGB`s

Hier können Sie sich die Anmeldung direkt ausdrucken

Anmeldung und AGB`s als PDF-Datei

Anmeldung und AGB`s als Word-Dokument

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB`s an und erklärt seine verbindliche Teilnahme an dem
von Ihn ausgewählten Kurs. Bei der Anmeldung ist die Anzahlung von € 900,00 plus die Prüfungsgebühr in Höhe
von € 214,00 zu entrichten.
Die Restsumme für den gebuchten Kurs ist 10 Tage vor Kursbeginn auf das Konto der Jägerschule Rottal Inn zu
überweisen.
Nach Zahlungseingang der Anzahlung senden wir Ihnen die Bestätigung für die Teilnahme des entsprechenden
Lehrgangs und ein Teil des Lehrmaterials kostenlos zu. Die Anmeldung zur Prüfung wird ausschließlich von der
Jägerschule Rottal Inn verbindlich vorgenommen.

Das einfache polizeiliche Führungszeugnis, welches zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 6 Monate sein darf,
senden Sie bitte umgehend an die Jägerschule Rottal Inn.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren benötigen wir eine schriftlich beglaubigte Einverständniserklärung ggfs. beider
Elternteile.

Bei plötzlicher Erkrankung eines Kursteilnehmers wird die Anzahlung oder die kompl. Lehrgangsgebühr für einen
späteren von Ihnen bestimmten Termin, gutgeschrieben. Sollte das ärztl. Attest von weniger als 10 Tagen vor
Kursbeginn eintreffen, müssen wir erneut eine Prüfungsgebühr von € 214,00 erheben. Wir empfehlen den Abschluss
einer Reiseumbuchungsversicherung oder einer Reiserücktrittsversicherung.

Die Belegung der Lehrgänge erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.

Wird die Durchführung des Kurses infolge höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen oder sonstige von der Jagdschule
Rottal Inn nicht zu vertretende Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieran weder Schadensersatzansprüche
noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuelle bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.

Der Teilnehmer haftet für Schäden, die er an schulischem Eigentum verursacht.

Die Anzahl der Teilnehmer an einem Lehrgang ist begrenzt, daher ist die Anmeldung in jedem Fall verbindlich. Bei Rücktritt
vom Vertrag von mehr als 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn müssen wir € 500,00 Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Erfolgt die Abmeldung innerhalb eine Monats vor Kursbeginn, ist die ges. Anzahlung und Prüfungsgebühr verfallen.
In beiden Fällen muss die Abmeldung schriftlich erfolgen.

Eine Übertragung des Vertrages auf einen anderen Kursteilnehmer bis zu 2 Wochen vor Beginn des Lehrganges ist
möglich. Bei Abbruch des Lehrgangs verfällt die gesamte Kurs- und Prüfungsgebühr.
Sollten Sie auch wichtigen Gründen des Kurs weniger als 4 Wochen vor Beginn nicht antreten können, besteht die
Möglichkeit der Umbuchung innerhalb eines Jahres. Die Anzahlung wird bis zum Beginn des neuen Lehrgangs
gutgeschrieben.
Es wird dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 250,00 plus Prüfungsgebühr erhoben.

Im Komplettpreis sind die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung sowie die Prüfungsgebühr nicht
enthalten. Sollten Sie denoch, entgegen allen unseren gemeinsamen Vorstellungen die Jägerprüfung oder einen
Prüfungsteil nicht bestehen, gewähren wir eine kostenlose Teilnahme eines erneuten Lehrgangs. Hierzu wird die
Prüfungsgebühr von € 214,00 erhoben. Bei einer Wiederholung der Schießprüfung € 350,00 incl. 1 Tag Schießausbildung.

Ihre Zimmerreservierung, evtl. Umbuchung oder Stornierungen nehmen Sie bitte selbst vor. Bezüglich der Zimmer-
reservierung und der sich daraus ergebenen Folgen sind Ansprüche uns gegenüber ausgeschlossen.

Die Jägerschule Rottal-Inn, sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen schließen jegliche Art der Haftung für die
Teilnehmer aus.

Die Teilnehmer verpflichten sich zu einer aktiven und guten Zusammenarbeit mit den Dozenten, als auch mit den
anderen Kursteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit, sowie eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht während
der Ausbildung ist Pflicht.

Wir garantieren Ihnen eine hervorragende Ausbildung gemäß unserem Lehrplan. Unser Team ist pädagogisch geschult
und bestrebt, Ihren Prüfungserfolg zu sichern.

Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen. Sofern der Teilnehmer diese Vorgaben nicht erfüllt, hat er im Falle einer
erfolglosen Prüfungsteilnahme keinen Anspruch auf Garantieleistungen.

Der Wechsel von Lehr- bzw. Ausbildungskräften und dem Ausbildungsort ist keine wesentliche Änderung und berechtigt
daher nicht zum Rücktritt vom Lehrgang. Wesentliche Änderungen, die seitens der Behörde verlangt werden, können
während und vor der Maßnahme durchgeführt werden und berechtigen nicht zum Rücktritt.

Die an den Unterrichtsorten geltenden Hausordnung sowie Anweisungen seitens der Schulleitung und den Ausbildern
sind zu befolgen.
Bild- und Tonaufnahmen während des Unterrichts sind nicht gestattet. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann die
Jägerschule den Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausschließen. Daraus ergibt sich ein Handyverbot während des
Unterrichts.
Die Jägerschule Rottal-Inn behält sich vor evtl. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Solle eine der vorstehenden Vertragsgrundlagen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen oder Bestimmungen nicht berührt.
Bei eigenmächtigen Veränderungen des Vertragstextes seitens des Lehrgangsteilnehmer verliert der Vertrag seine
Gültigkeit. Vorstehende Vertragsgrundlagen wurden vom Teilnehmer zur Kenntnis genommen und anerkannt.

Gerichtsstand für beide Seiten ist Passau.