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Jagdaufseherkurse:
Als
fortführenden Lehrgang bieten wir Ihnen den Jagdaufseherlehrgang
an. Voraussetzung hierfür ist der Besitz eines gültigen
Jagdscheines, sowie die Jagdpachtfähigkeit. Sofern die
Jagdpachtfähigkeit noch nicht gegeben ist, kann
der Bewerber an der Prüfung teilnehmen, erhält sein
Prüfungszeugnis jedoch erst nach Eintritt der Pachtfähigkeit.
Der
Jagdschutz in einem Jagdbezirk obliegt dem Jagdausübungsberechtigten,
den öffentliche Stellen und von der Behörde
bestätigten Jagdaufsehern. Jagdaufseher
ohne Bestätigung von der Behörde sind nicht jagdschutzberechtigt.
Die
Teilnehmerzahl ist auf maximal 10 Personen begrenzt,
mind. jedoch 6 Personen.
Lehrinhalte:
(derzeit noch mit Vorbehalt)
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Allgemeines
Recht der Gefahrenabwehr
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Strafrecht
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Strafprozessrecht
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Jagdrecht
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Naturschutzrecht
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Tierschutzrecht
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Unfallverhütung
VSG
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Jagdbetrieb
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Revierkunde
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Hege
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Spezielle
Wildkunde
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Ökologie
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Naturschutz
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Das
Grundwissen für die Jagdscheinprüfung und ein Fallenzeugnis
wird vorausgesetzt.
Dieser
Lehrgang ist noch in Vorbereitung, genaue Lehrgangstermine
werden später nachgereicht.
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