Jagdaufseherkurse:

Als fortführenden Lehrgang bieten wir Ihnen den Jagdaufseherlehrgang an. Voraussetzung hierfür
ist der Besitz eines gültigen Jagdscheines, sowie die Jagdpachtfähigkeit. Sofern die Jagdpachtfähigkeit
noch nicht gegeben ist, kann der Bewerber an der Prüfung teilnehmen, erhält sein Prüfungszeugnis
jedoch erst nach Eintritt der Pachtfähigkeit.

Der Jagdschutz in einem Jagdbezirk obliegt dem Jagdausübungsberechtigten, den öffentliche Stellen
und von der
Behörde bestätigten Jagdaufsehern. Jagdaufseher ohne Bestätigung von der Behörde
sind nicht jagdschutzberechtigt.

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 10 Personen begrenzt, mind. jedoch 6 Personen.

Lehrinhalte: (derzeit noch mit Vorbehalt)

 Allgemeines Recht der Gefahrenabwehr

 Strafrecht

 Strafprozessrecht

 Jagdrecht

 Naturschutzrecht

 Tierschutzrecht

 Unfallverhütung VSG

 Jagdbetrieb

 Revierkunde

 Hege

 Spezielle Wildkunde

 Ökologie

 Naturschutz

Das Grundwissen für die Jagdscheinprüfung und ein Fallenzeugnis wird vorausgesetzt.

Dieser Lehrgang ist noch in Vorbereitung, genaue Lehrgangstermine werden später nachgereicht.