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Ablauf
der Jägerprüfung
Die
staatliche Jägerprüfung im Saarland sind laut §15 Bundesjagdgesetz
im gesamten Bundesgebiet anerkannt.
Zugelassen
sind Interessenten aus dem ges. Bundesgebiet. Ein Wohnortwechsel
ist nicht erforderlich. Zudem ist die Erlaubnis Ihrer
zuständigen Jagdbehörde nicht nötig. Es besteht
keine Sperrfrist für Prüfungs- wiederholer aus allen
Bundesländern. Bei Nichtbestehen der Prüfung bieten
wir eine kostenlose Teilnahme an einem neuen Lehrgang.
Die
Jägerprüfung im Saarland besteht aus drei Teilen:
1.
Teil: Schießprüfung und Waffenhandhabung
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Diese
Prüfung findet auf unserem eigenen und Ihnen
bekannten Schießstand und mit dem Ihnen
vertrauten Waffen statt.
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Büchsenschuss:
Die Bedingungen sind: je 3 Schuss stehend
angestrichen auf den Rehbock (als Treffer
zählen die Ringe 3-10) und je 3 Schuss
sitzend angelegt auf die Ringscheibe (als
Treffer zählen die Ringe 6-10) Bei
weinger als 4 Treffern kann das Büchsenschießen
am gleichen Tag einmal wiederholt werden.
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Flintenschuss:
Das Schrotschießen erfolgt auf den laufenden
Kipphasen. Von 6 Hasen sind 3 Treffer erforderlich
(Doppelschuss ist erlaubt). Der Hase
gilt als getroffen, wenn nur 1 von den 3
Segmenten des Hasen getroffen wurde. Bei
weniger als 3 Treffer, kann das Schrotschießen
ebenfalls am gleichen Tag wiederholt werden.
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Das gesamte
Schießen kann am Prüfungstag
wiederholt werden.
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Waffenhandhabung:
Die Waffenhandhabungsprüfung an 4 Lang-
und 3 Kurzwaffen erfolgt mit den Ihnen bekannten
schuleigenen Übungswaffen.
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Bei Nichtbestehen
ist eine Teilwiederholung möglich.
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2.
Teil: Schriftliche Prüfung:
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Von den
1000 vorgegebenen Prüfungsfragen einschl.
der Antworten die wir Ihnen bei der Anmeldung
übersenden, werden 120 Fragen für die Prüfung
ausgewählt. Von den 5 Prüfungsfächern (Jagdrecht,
Jagdtierkunde, Jagdbetrieb und Hundewesen,
Wildhege/Naturschutz, Waffen und Schießwesen)
mit je 24 Fragen müssen mindestens 17 Fragen
richtig beantwortet werden. Die schriftliche
Prüfung dauert 2 Stunden. Das Ergebnis erhalten
Sie ca. 1 Stunde nach der Prüfung. Bei
Nichtbestehen, brauchen Sie nur diesen einen
Prüfungsteil zu wiederholen.
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Bei Nichtbestehen
ist eine Teilwiederholung möglich.
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3. Teil: Mündliche
Prüfung
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Die mündliche
Prüfung findet in unserem eigenen, Ihnen
bekannten Unterrichtsräumen mit den Ihnen
bekannten Präparaten und Anschauungsmaterialien
statt.
Der Prüflling
wind in allen 5 Fächern jeweils von 2 Prüfern
in folgenden Sachgebieten geprüft: Jagdrecht,
Jagdtierkunde, Jagdbetrieb und Hundewesen,
Wildhege/Naturschutz. Waffen und Schießwesen.
Die Prüfung
dauert pro Fach ca. 10-15 Minuten. Sie werden
in einer absolut sachlichen, fachlichen
und fairen Atmosphäre von Prüfern des VJS
(Vereinigung der Jäger des Saarlandes) geprüft.
Während
der Prüfung ist i.d. Regel ein Ihnen bekannter
Dozent der Jägerschule anwesend.
Es muss
in jedem Fach die Note 4 erreicht werden,
wobei eine 5 durch eine 3 in einem anderen
Fach ausgeglichen werden kann.
Kann ein
Prüfling aus Gründen die er nicht zu vertreten
hat (z.B. Krankheit) am 3. Teil der Prüfung
nicht teilnehmen, so kann er diesen Teil
(also nur die mündliche Prüfung) zum nächstmöglichen
Prüfungstermin oder später nachholen. (Nachweis
der Verhinderung z.B. durch ärztliche Bescheinigung)
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Bei Nichtbestehen
ist eine Teilwiederholung möglich.
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Direkt nach der mündlichen
Prüfung wird Ihnen das Prüfungszeugnis überreicht.
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