Unser Jägerschule gehört zu den 4. erfolgreichsten Jägerschulen in Deutschland laut Jagdzeitschrift "Wild und Hund" (s.H.Nr. 13/2008)   

 

 

 

Ablauf der Jägerprüfung

Die staatliche Jägerprüfung im Saarland sind laut §15 Bundesjagdgesetz im gesamten Bundesgebiet  anerkannt.

Zugelassen sind Interessenten aus dem ges. Bundesgebiet. Ein Wohnortwechsel ist nicht erforderlich.
Zudem ist die Erlaubnis Ihrer zuständigen Jagdbehörde nicht nötig. Es besteht keine Sperrfrist für Prüfungs-
wiederholer aus allen Bundesländern. Bei Nichtbestehen der Prüfung bieten wir eine kostenlose Teilnahme an
einem neuen Lehrgang.

Die Jägerprüfung im Saarland besteht aus drei Teilen:

1. Teil: Schießprüfung und Waffenhandhabung

 

Diese Prüfung findet auf unserem eigenen und Ihnen bekannten Schießstand und mit dem Ihnen vertrauten Waffen statt.

 


Büchsenschuss:
Die Bedingungen sind: je 3 Schuss stehend angestrichen auf den Rehbock (als Treffer zählen die Ringe 3-10)
und je 3 Schuss sitzend angelegt auf die Ringscheibe (als Treffer zählen die Ringe 6-10)
Bei weinger als 4 Treffern kann das Büchsenschießen am gleichen Tag einmal wiederholt werden.

 


Flintenschuss:
Das Schrotschießen erfolgt auf den laufenden Kipphasen. Von 6 Hasen sind 3 Treffer erforderlich (Doppelschuss ist erlaubt).
Der Hase gilt als getroffen, wenn nur 1 von den 3 Segmenten des Hasen getroffen wurde.
Bei weniger als 3 Treffer, kann das Schrotschießen ebenfalls am gleichen Tag wiederholt werden.

Das gesamte Schießen kann am Prüfungstag wiederholt werden.

 

 


Waffenhandhabung:
Die Waffenhandhabungsprüfung an 4 Lang- und 3 Kurzwaffen erfolgt mit den Ihnen bekannten schuleigenen Übungswaffen.

Bei Nichtbestehen ist eine Teilwiederholung möglich.

 

 
2. Teil: Schriftliche Prüfung:

 

Von den 1000 vorgegebenen Prüfungsfragen einschl. der Antworten die wir Ihnen bei der Anmeldung übersenden, werden 120 Fragen für die Prüfung ausgewählt. Von den 5 Prüfungsfächern (Jagdrecht, Jagdtierkunde, Jagdbetrieb und Hundewesen, Wildhege/Naturschutz, Waffen und Schießwesen) mit je 24 Fragen müssen mindestens 17 Fragen richtig beantwortet werden.
Die schriftliche Prüfung dauert 2 Stunden. Das Ergebnis erhalten Sie ca. 1 Stunde nach der Prüfung.
Bei Nichtbestehen, brauchen Sie nur diesen einen Prüfungsteil zu wiederholen.

Bei Nichtbestehen ist eine Teilwiederholung möglich.

 

3. Teil: Mündliche Prüfung

 

Die mündliche Prüfung findet in unserem eigenen, Ihnen bekannten Unterrichtsräumen mit den Ihnen bekannten Präparaten und Anschauungsmaterialien statt.

Der Prüflling wind in allen 5 Fächern jeweils von 2 Prüfern in folgenden Sachgebieten geprüft:  Jagdrecht, Jagdtierkunde, Jagdbetrieb und Hundewesen, Wildhege/Naturschutz. Waffen und Schießwesen.

Die Prüfung dauert pro Fach ca. 10-15 Minuten. Sie werden in einer absolut sachlichen, fachlichen und fairen Atmosphäre von Prüfern des VJS (Vereinigung der Jäger des Saarlandes) geprüft.

Während der Prüfung ist i.d. Regel ein Ihnen bekannter Dozent der Jägerschule anwesend.

Es muss in jedem Fach die Note 4 erreicht werden, wobei eine 5 durch eine 3 in einem anderen Fach ausgeglichen werden kann.

Kann ein Prüfling aus Gründen die er nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit) am 3. Teil der Prüfung nicht teilnehmen, so kann er diesen Teil (also nur die mündliche Prüfung) zum nächstmöglichen Prüfungstermin oder später nachholen. (Nachweis der Verhinderung z.B. durch ärztliche Bescheinigung)

Bei Nichtbestehen ist eine Teilwiederholung möglich.

 


Direkt nach der mündlichen Prüfung wird Ihnen das Prüfungszeugnis überreicht.
 

dia_olive_2.gif
dia_olive_2.gifdia_olive_2.gif
dia_olive_2.gifdia_olive_2.gif
dia_olive_2.gif

Änderung der Prüfungsordnung, gültig ab 01.01.2007:

Entgegen der früheren Prüfungsordnung, braucht der Teilnehmer jetzt nur noch, innerhalb eines Jahres, das Fach zu wiederholen, das er nicht bestanden hat. Eine erneute Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich.