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Ausbildung
zum Wildschutzmeister in Vorbereitung für 2010:
Ausbildungs-
/ Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine
Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme an der
Ausbildung / Prüfung ist, dass der Bewerber:
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1.
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volljährig ist
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2.
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einen gültigen deutschen
Jagdschein besitzt und schon vorher einen
solchen während drei Jahren besessen
hat
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3.
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an einem Jagdaufseherlehrgang
teilgenommen hat
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4.
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an einem anerkannten Lehrgang
zur Fallenjagd teilgenommen hat
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5.
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Mitglied des Deutschen
Wildschutz Verbandes e.V. ist
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Zur
Teilnahme am Lehrgang sind folgende Personengruppen
zugelassen:
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Jagdaufseher nach 2 jähriger
Tätigkeit, gerechnet ab dem Beginn der Jagdpachtfähigkeit, bestätigt
durch die zuständige Behörde oder durch
den Revierinhaber / Dienstherrn
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Revierinhaber mit 2 jähriger
Ausübung der Allein-, Mit- und Unterpacht
eines Jagdreviers (gilt als sinngemäß für
Eigenjagdbesitzer). Behördlicher Nachweis
ist zu erbringen
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Die Ausbildung
zum Wildschutzmeister (DWV) einschließlich der zu absolvierenden
Klausuren, erstreckt sich auf die folgenden Sachgebiete
(derzeit noch unter Vorbehalt):
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1.
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Rechtskunde
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2.
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Behörden, Verwaltung,
Organisation, Öffentlichkeitsarbeit
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3.
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Jagdbetriebslehre, Revierdienst
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4.
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Naturschutz, Landschaftspflege
und Biotophege
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5.
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Land- und Waldbau, Jagd-
u. Wildschäden
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Diese
Ausbildung ist noch in Vorbereitung, genaue Lehrgangstermine
werden später nachgereicht.
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