Demnächst auch bei uns -- Ausbildung zum Wildschutzmeister --    

 

 

 

Ausbildung zum Wildschutzmeister in Vorbereitung für 2010:

Ausbildungs- / Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme an der Ausbildung / Prüfung ist,
dass der Bewerber:

1.

volljährig ist

2.

einen gültigen deutschen Jagdschein besitzt und schon vorher einen solchen
während drei Jahren besessen hat

3.

an einem Jagdaufseherlehrgang teilgenommen hat

4.

an einem anerkannten Lehrgang zur Fallenjagd teilgenommen hat

5.

Mitglied des Deutschen Wildschutz Verbandes e.V. ist

Zur Teilnahme am Lehrgang sind folgende Personengruppen zugelassen:

Jagdaufseher nach 2 jähriger Tätigkeit, gerechnet ab dem Beginn der Jagdpachtfähigkeit,
bestätigt durch die zuständige Behörde oder durch den Revierinhaber / Dienstherrn
 

Revierinhaber mit 2 jähriger Ausübung der Allein-, Mit- und Unterpacht eines Jagdreviers (gilt als sinngemäß für Eigenjagdbesitzer). Behördlicher Nachweis ist zu erbringen

Die Ausbildung zum Wildschutzmeister (DWV) einschließlich der zu absolvierenden Klausuren,
erstreckt sich auf die folgenden Sachgebiete (derzeit noch unter Vorbehalt):

1.

Rechtskunde

2.

Behörden, Verwaltung, Organisation, Öffentlichkeitsarbeit

3.

Jagdbetriebslehre, Revierdienst

4.

Naturschutz, Landschaftspflege und Biotophege

5.

Land- und Waldbau, Jagd- u. Wildschäden

Diese Ausbildung ist noch in Vorbereitung, genaue Lehrgangstermine werden später nachgereicht.